1. Wir offerieren Ihnen schriftlich oder mündlich beschriebene Objekte. Weiterhin bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im Augenblick der Information noch verfügbar ist.
2. Sobald Sie von diesem Angebot mit oder ohne unsere Mitwirkung Gebrauch machen, kommt insoweit ein Maklerauftrag zustande.
3. Da der Inhalt vertraulich ist, darf weder das Angebot noch Einzelheiten daraus Dritten ohne unsere Einwilligung weitergegeben werden. Als Doppelmakler sind wir für beide Vertragsparteien tätig. Bei Abschluss des Hauptvertrages über ein von uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt ist die vereinbarte Maklercourtage fällig und zahlbar. Das gleiche gilt auch dann, wenn Sie den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergeben und dieser den Hauptvertrag abschließt.
4. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
5. Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dieses innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
6. Die vom Käufer bzw. Mieter an uns zu zahlende Courtage beträgt bei:
VERKAUF
6,25 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
VERMIETUNG VON GEWERBERAUM
3,57 Brutto-Monatsmieten
(Netto-Mieten zzgl. Nebenkosten)
Dieser Ansatz gilt mit und ohne Optionsvereinbarungen.
Diese Courtagesätze gelten, wenn im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Courtage genannt wird. Bei Staffelmietverträgen wird für die Berechnung der Courtage die Durchschnittsmiete zugrunde gelegt.
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hamburg.